Nein. Sie können und sollen zwar mit ihrem geschiedenen Ehepartner eine Vereinbarung schließen, wer die Schulden zurückzahlen muss. Sollte jedoch derjenige, der die Schulden zur alleinigen Zahlung übernommen hat, die Raten nicht leisten, kann der Gläubiger (Bank) das Geld nach wie vor von Ihnen verlangen.