Schuldner, die kein Unternehmen betreiben, müssen den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mündlich oder besser schriftlich beim zum Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständigen Bezirksgericht einbringen (in Wien beim für Exekutionssachen zuständigen Bezirksgericht). Für sämtliche Anträge und Verzeichnisse liegen bei Beratungsstellen, bei Gerichten und im Internet Formularvordrucke bereit.