Die Schulden bleiben so lange bestehen, bis die vereinbarte Quote bezahlt ist, bzw. bis im Abschöpfungsverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wird. Danach werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen.
– Ab wann bin ich schuldenfrei?
Die Schulden bleiben so lange bestehen, bis die vereinbarte Quote bezahlt ist, bzw. bis im Abschöpfungsverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wird. Danach werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen.