Ja, wenn ein Schuldner. Er muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden. Die Dauer der Rückzahlung ist höchstens 7 Jahre.’>Zahlungsplan zu Stande gekommen ist und Schuldner diesen regelmäßig bezahlen kann, bzw. der Zahlungsplan schon erfüllt wurde.
Im Abschöpfungsverfahren verpflichten sich Schuldner, für die Dauer von 3 oder 5 Jahren einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, bzw. sich nachweislich darum zu bemühen und die pfändbaren Teile des Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Erbschaften, Schenkungen, Glückspielgewinne etc. werden ebenfalls zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Neue Anschaffungen müssen aus dem unpfändbaren Einkommen finanziert werden. Schulden dürfen nur gemacht werden, wenn sie bei Fälligkeit bezahlt werden können.