Ein erfolgreicher Privatkonkurs stellt sehr harte Ansprüche an den Schuldner und wird vom Gericht wie den Gläubigern sehr streng überwacht. Leichtfertiger Vermögensverfall oder die Aufnahme unverhältnismäßig hoher Schulden vor dem Konkursantrag versperren den Weg zur Entschuldung im Privatkonkurs. Wer auf Grund von Obliegenheitsverletzungen aus einem laufenden Abschöpfungsverfahren herausfällt, ist 10 Jahre für ein neues Zahlungsplanverfahren und sogar 20 Jahre für ein neuerliches Abschöpfungsverfahren gesperrt.