Nein! Ein erfolgreicher Privatkonkurs befreit immer nur die jeweiligen Antragsteller. Die Rechte der Gläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen werden durch das Konkursverfahren der Antragsteller nicht beschränkt. Antragsteller selbst werden allerdings auch gegenüber den Mitschuldnern und Bürgen schuldenfrei. Bei Zahlungsunfähigkeit muss jeder Mensch sein eigenes Schuldenregulierungsverfahren beantragen.