Ein Privatkonkurs hindert prinzipiell nicht an der Ausübung eines Gewerbes. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde oder bei der Wirtschaftskammer.
– Kann ich mich später wieder selbstständig machen?
Ein Privatkonkurs hindert prinzipiell nicht an der Ausübung eines Gewerbes. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde oder bei der Wirtschaftskammer.