Nein, es gelten weiterhin die auch sonst gültigen Bestimmungen des Arbeits- und Mietrechtes. Auch im Konkursverfahren muss das Gericht Schuldnern und deren Familien die notwendigen, gemieteten Räumlichkeiten überlassen. Die dafür anfallenden Kosten müssen allerdings weiterhin voll bezahlt werden. Ansonsten können Mieter den Mietvertrag kündigen.