Ehepartner haften nicht automatisch für die Schulden ihrer Frau/ihres Mannes. Auch Eltern haften grundsätzlich nicht für die Schulden ihrer Kinder, Kinder nicht für ihrer Eltern. Nur wer als Bürge oder Mitschuldner mitunterschrieben oder selbst einen Kredit aufgenommen hat, kann zu Zahlungen gezwungen werden.