Für die Zeit, in der Zahlungen an die Gläubiger zu tätigen sind, also bis die Quote erfüllt ist bzw. im Abschöpfungsverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde, muss man im Prinzip vom Existenzminimum leben. Im Zahlungsplan, wo eine fixe Quote vereinbart wurde, bleibt einem der Mehrverdienst. Man muss jedoch im Zahlungsplan das anbieten, was voraussichtlich die nächsten 5 Jahre pfändbar ist.