Flüchtige; Schuldner, für die in den letzten 10 Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde und Schuldner, die das Schuldenregulierungsverfahren missbräuchlich oder zu Verschleppungsgründen vorschlagen.
– Welche Schuldner sind vom Privatkonkursverfahren ausgeschlossen?
Flüchtige; Schuldner, für die in den letzten 10 Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde und Schuldner, die das Schuldenregulierungsverfahren missbräuchlich oder zu Verschleppungsgründen vorschlagen.