Veröffentlichung der Konkurseröffnung; sämtliches pfändbare Vermögen fällt in die Konkursmasse; Verbot an den Schuldner, über die Konkursmasse zu verfügen und gewisse Verträge ohne gerichtliche Zustimmung abzuschließen; Prozesssperre; Exekutionsstopp; Zinsenstopp; Auflösbarkeit 2-seitiger Verträge durch den Schuldner; Anfechtbarkeit bestimmter Rechtsgeschäfte durch die Gläubiger; Unterbrechung der Verjährung von angemeldeten Forderungen; Chance auf ein Leben ohne Schuldenprobleme.