Jede natürliche Person, die ihre Schulden nicht zur Gänze zurückbezahlen kann. Nur für so genannte juristische Personen – wie Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw – ist ein „Privatkonkurs“ nicht möglich.
– Wer darf in Privatkonkurs gehen?
Jede natürliche Person, die ihre Schulden nicht zur Gänze zurückbezahlen kann. Nur für so genannte juristische Personen – wie Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw – ist ein „Privatkonkurs“ nicht möglich.