Jede natürliche Person, die ihre Schulden nicht zur Gänze zurückbezahlen kann, weil sie zahlungsunfähig ist. Für so genannte juristische Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereine, usw.) ist ein „Privatkonkurs“ nicht möglich. Für die Schuldenregulierung dieser Schuldner gelten teilweise andere gesetzliche Regelungen.