Nein, es gelten weiterhin die auch sonst gültigen Bestimmungen des Arbeits- und Mietrechtes. Auch im Konkursverfahren muss das Gericht dem Schuldner und dessen im gleichen Haushalt lebender Familie die notwendigen, gemieteten Räumlichkeiten überlassen. Die dafür anfallenden Kosten müssen allerdings weiterhin voll bezahlt werden, wenn der Mietvertrag nicht gekündigt werden will!