Berechnungsgrundlage für die notwendigen Zahlungen ist jener Betrag, der dem voraussichtlichen Einkommen der nächsten 5 Jahre angemessen ist. In einem Abschöpfungsverfahren muss der Schuldner 5 Jahre lang die pfändbaren Beträge an einen Treuhänder abführen. Die Restschuldbefreiung wird erteilt, wenn die Verfahrenskosten bezahlt sind und alle Gläubiger verteilt. Das Gericht überprüft regelmäßig das Einkommen und Vermögen des Schuldners. Bei hohen Schulden oder geringem Einkommen wird der Schuldner auf diesem Weg wohl nicht schuldenfrei. Der Schuldner, kann aber auf ein klassisches Schuldenregulierungsverfahren umsteigen.’>Obliegenheiten erfüllt wurden.