In einem Schuldner. Er muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden. Die Dauer der Rückzahlung ist höchstens 7 Jahre.’>Zahlungsplan muss man zumindest den voraussichtlich pfändbaren Teil des Einkommens der nächsten 3 Jahre an die Gläubiger anbieten. Mit deren Zustimmung kann auch eine Zahlfrist bis zu 7 Jahre vereinbart werden. In einem Abschöpfungsverfahren müssen Sie entweder im Tilgungsplan 3 oder im Abschöpfungsplan 5 Jahre lang die pfändbaren Beträge an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen. Details erfragen Sie bitte im persönlichen Beratungsgespräch bei der Schuldenberatung oder bei Gericht.