Ja, wenn ein Sanierungsplan bzw. Schuldner. Er muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden. Die Dauer der Rückzahlung ist höchstens 7 Jahre.’>Zahlungsplan zu Stande gekommen ist und der Schuldner diesen ordnungsgemäß erfüllt bzw. erfüllt hat. Im Abschöpfungsverfahren verpflichtet sich der Schuldner, für die Dauer von 5 Jahren einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. sich nachweislich darum zu bemühen und die pfändbaren Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Erbschaften, Schenkungen, Glückspielgewinne etc. werden ebenfalls zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Neue Anschaffungen müssen aus dem unpfändbaren Einkommen finanziert werden.